Nachlassplanung Zürich

Nachlassplanung

Gut geregelte Verhältnisse schaffen Raum für das Wesentliche.

Im Zentrum stehen Ihre Wünsche und Ihre persönliche Situation.

Ich begleite Sie persönlich, strukturiert und mit dem nötigen Blick sowohl für rechtliche wie auch menschliche Aspekte.

Kennen Sie folgende Situationen?

„Wer erbt, wenn ich sterbe?“
Sie möchten wissen, wer nach dem Gesetz was und wieviel erbt, und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu regeln.
„Mein Kind möchte einen Erbvorbezug.“
Sie planen einen Erbvorbezug an ein Kind und möchten wissen, welche Auswirkungen dies auf eine spätere Erbteilung hat und was dabei zu beachten ist.
Blockierte Konten
Sie möchten wissen, wie Sie vorgehen können, damit Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Vorversterbens finanziell handlungsfähig bleiben.
Nachlassplanung Zürich

Weshalb Nachlassplanung?

Die Nachlassplanung soll Klarheit schaffen. Sie soll Unsicherheiten reduzieren und helfen, Konflikte unter den Hinterbliebenen zu vermeiden.

Das Nachlassvermögen

Bei der Nachlassplanung erhalten Sie Klarheit, welches Vermögen in den Nachlass fällt und wie sie darauf Einfluss nehmen können.

Lebzeitige Zuwendungen

Die Nachlassplanung sensibilisiert Sie für allfällige Folgen von lebzeitigen Zuwendungen.

Ihre Wünsche

Mit einer Nachlassplanung können Sie Ihre letzten Wünsche verständlich und verbindlich für die Hinterbliebenen festhalten.

Konfliktvermeidung

Unsicherheiten bei Hinterbliebenen führen zu Missverständnissen und Konflikten. Mit klaren Regelungen reduzieren Sie das Konfliktrisiko.

Themen

Ich berate Sie in allen Themen rund um die Nachlassplanung nach schweizerischem Recht und bereite für Sie die erforderlichen Dokumente vor.

Güterrecht

Die Wahl und Modifikationen des Güterstandes von Ehegatten beeinflussen, welches Vermögen im Todesfall in einen Nachlass fällt.

Dokumente: Ehevertrag

Erbrecht

Das schweizerische Erbrecht bietet diverse Möglichkeiten, einen Nachlass individuell zu regeln. Ihre Schranken finden sie im Pflichtteilsrecht.

Dokumente: Testament / Erbvertrag

Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht

Allfällige Erbschafts- und Schenkungssteuern sind zu bedenken und frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

Dokumente: ev. Steuerruling

Minderjährige Kinder

Eltern minderjähriger Kinder können Ihre Wünsche hinsichtlich Vermögens- und Personensorge für ihre Kinder im Falle ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit oder ihres Todes festhalten.



Dokumente: Vorsorgeauftrag / Brief zHd. KESB

Erwachsenenschutzrecht

Handlungsfähige Personen können ihre Wünsche hinsichtlich ihrer eigenen Personen- oder Vermögenssorge für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit festhalten.

Dokument: Vorsorgeauftrag

Weitere Themen
  • Schenkungen (Schenkungsvertrag)
  • Darlehen (Darlehensvertrag)
  • Konkubinat (Konkubinatsvertrag)
  • Medizinische Wünsche (Patientenverfügung)
  • Bestattungswünsche
  • Digitale Spuren

Ablauf der Nachlassplanung

Termin vereinbaren
Sie können telefonisch oder per Mail einen Beratungstermin mit mir vereinbaren oder einen solchen direkt online buchen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über:

  • Ihre Vermögenssituation
  • zukünftige Ansprüche
  • bestehende Regelungen
  • Ihre Wünsche
Eine Erstberatung dauert in der Regel 1 bis 2 Stunden, abhängig von Ihrer individuellen Situation.
Je nach Ausgang der Beratung entwerfe ich für Sie die für Ihre Nachlassplanung erforderlichen Dokumente.

Ich begleite und unterstütze Sie, bis Ihre Dokumente formell und materiell korrekt erstellt sind.

Honoraransatz

CHF 320.00/h

zzgl. 3 % Kleinspesenpauschale und MwSt.
In kom­plexeren Fällen kann nach Information der Kunden ein höherer Ansatz zum Tragen kom­men.

Meine Dienstleistungen im Bereich der Nachlassplanung (Telefonate, Korrespondenz, Besprechungen, Recherchen, Ausarbeitungen, Aktenstudium, Reisezeiten und weitere mandatsspezifische Tätigkeiten) sind kostenpflichtig und werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

Grössere Auslagen (wie z.B. Reisespesen, Gebühren, etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Ihr Anliegen besprechen

Sie möchten Ihren Nachlass planen?

Gerne unterstütze ich Sie dabei, eine auf Ihre persönliche und familiäre Situation abgestimmte Lösung zu entwickeln.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Nachlassplanung, zu den wichtigsten Instrumenten sowie zum Ablauf einer Beratung.
Wann ist eine Nachlassplanung sinnvoll?

Eine Nachlassplanung ist sinnvoll, sobald Vermögen, Familie oder persönliche Verpflichtungen vorhanden sind – unabhängig vom Alter.

Zur Nachlassplanung gehören alle Regelungen und Handlungen, die ihre Wirkungen im Zeitpunkt des Ablebens entfalten. Dazu zählen insbesondere:

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Ehevertrag
  • Konkubinatsvertrag
  • Vorsorgeauftrag
  • Schenkungsvertrag


Bei allen Regelungen sind auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung und kann grundsätzlich jederzeit geändert werden. Ein Erbvertrag wird hingegen zwischen mehreren Parteien abgeschlossen. Er kann in der Regel nur gemeinsam angepasst werden. Welches Instrument geeignet ist, hängt von den konkreten Zielen ab.

Wenn keine Regelung getroffen wird, kommt das gesetzliche Erbrecht zur Anwendung. Das bedeutet, dass das Vermögen nach festen gesetzlichen Regeln verteilt wird. Dies kann insbesondere bei komplexen Familienverhältnissen, bei verheirateten Paaren ohne Nachkommen oder unverheirateten Paaren zu unerwünschten Ergebnissen führen.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geschützter Mindestanteil am Nachlass für Nachkommen und Ehegatten. Er schränkt die Verfügungsfreiheit ein und muss bei der Nachlassplanung berücksichtigt werden.

Die Kosten richten sich nach dem individuellen Aufwand. Mein Honoraransatz beträgt CHF 320.00 pro Stunde (zzgl. Spesen und MwSt.).

In den meisten Fällen liegt eine vollständige Nachlassplanung mit Ausarbeitung der erforderlichen Dokumente letztendlich im vierstelligen Bereich.

Eine Erstberatung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Stunden. Dabei werden Ihre persönliche Situation, Ihre Zielsetzungen und allfällige bestehende Regelungen besprochen. Auf dieser Grundlage kann eingeschätzt werden, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Hilfreich sind insbesondere:

  • bestehende Testamente oder Erbverträge
  • Dokumente über erfolgte Schenkungen
  • Ehe- oder Konkubinatsverträge
  • Vorsorgedokumente
  • eine aktuelle Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten
  • Steuerunterlagen (wenn vorhanden)


Unterlagen können auch vorgängig zur Verfügung gestellt werden.

Nein. Nachlassplanung ist nicht altersabhängig. Sie ist besonders dann wichtig, wenn das Ableben finanzielle Auswirkungen auf Dritte hat. Sie ist auch immer dann zu überprüfen, wenn sich Lebenssituationen verändern – etwa durch Heirat, Kinder, Immobilienkauf oder Unternehmensbeteiligungen.
Ja. Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Dies gilt sowohl für Gespräche als auch für sämtliche überlassenen Unterlagen.
Termine können telefonisch vereinbart, per Mail angefragt oder über das Online-Tool gebucht werden.
Bei Ehegatten, Partnern und ganzen Familien kann eine Person einen Termin für andere mitvereinbaren. Zahlungspflichtig ist primär die Person, die den Termin vereinbart. In anderen Fällen kann grundsätzlich kein Termin für Dritte vereinbart werden.