Nachlassabwicklung & Willensvollstreckung Zürich

Nachlass­abwicklung & Willensvoll­streckung

Klärung schafft Raum für einen guten Abschluss.

Ob als Willensvollstreckerin oder im Auftrag der Erben: Ich wickle Nachlässe transparent, respektvoll und rechtskonform nach dem letzten Willen der verstorbenen Person ab.

Kennen Sie folgende Situationen?

„Wer soll das einmal umsetzen?“
Sie wissen nicht, wer nach Ihrem Ableben Ihre Angelegenheiten entsprechend Ihren Wünschen regeln kann und wird.
„Wo fangen wir überhaupt an?“
Sie planen einen Erbvorbezug an ein Kind und möchten wissen, welche Auswirkungen dies auf eine spätere Erbteilung hat und was dabei zu beachten ist.
„Wie teilen wir?“
Sie sind unsicher, was zur Erbmasse gehört, wie das Erbe aufgeteilt werden soll und worauf dabei zu achten ist.
Nachlassabwicklung & Willensvollstreckung Zürich

Weshalb professionelle Nachlassabwicklung?

Ein Todesfall belastet nicht nur emotional, sondern bringt auch administrative und rechtliche Herausforderungen mit sich.

Der letzte Wille

Durch die Anordnung einer Willensvollstreckung wird sichergestellt, dass der letzte Wille zuverlässig umgesetzt und der Nachlass korrekt abgewickelt wird.

Sicherheit

Transparenz und Offenheit sind essentiell in einer Nachlassabwicklung. Ich erkläre den Erben den Ablauf, die erforderlichen Schritte und die Rechtslage.

Entlastung

Als Willensvollstreckerin übernehme ich die umfassende Nachlassabwicklung. Als Beauftragte der Erben unterstütze ich diese auf Wunsch in einzelnen Bereichen oder koordiniere und begleite die Abwicklung des Nachlasses.

Konfliktvermeidung

Ein Todesfall und die damit einhergehende Nachlassabwicklung birgt ein hohes Konfliktrisiko. Das Auslagern der Abwicklung oder gewisser Teile davon an ein externe Person hilft, Konflikte zu vermeiden oder zu klären.

Themen

Nach einem Todesfall stellen sich zahlreiche rechtliche, steuerliche und administrative Fragen im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung. Typische Themen sind:
Güterrecht

War die verstorbene Person verheiratet, muss geklärt werden, welches Vermögen dem überlebenden Ehegatten und welches in die Erbmasse gehört.

Inventarisation
Für die Steuerbehörden und die spätere Erbteilung ist relevant, wie gross das Nachlassvermögen ist und wie sich dieses zusammensetzt.
Steuererklärung
Mit dem Tod erlischt die Steuerpflicht der verstorbenen Person. Per Todestag ist eine letzte Steuererklärung einzureichen.
Verwaltung

Das Nachlassvermögen muss bis zur Erbteilung vom Willensvollstrecker oder alternativ von der gesamten Erbengemeinschaft einvernehmlich verwaltet werden.

Erbschafts- und Schenkungssteuern
Je nach Verwandtschaftsverhältnis und nach Wohnkanton der verstorbenen Person sind bei der Erbteilung Erbschafts- und Schenkungssteuern zu berücksichtigen.
Erbteilung
Die Nachlassabwicklung bezweckt, die Erbschaft für die Erbteilung vorzubereiten. Die Erben haben sich darüber zu einigen, wer was zu welchem Wert übernimmt.

Beratung und Unterstützung bei der Nachlassabwicklung

Termin vereinbaren

Sie können telefonisch oder per Mail einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren oder einen solchen direkt online buchen.

Hilfreiche Dokumente sind:

  • allfälliger Ehevertrag
  • allfälliger Erbvertrag
  • allfälliges Testament
  • Liste der nächsten Angehörigen
  • Mitteilungen von Gerichten und Behörden nach dem Ableben.
  • Letzte Steuererklärung
Im Erstgespräch beantworte ich Ihnen alle Fragen zur Nachlassabwicklung, wir klären gemeinsam, in welchen Bereichen Unterstützung gewünscht und sinnvoll ist, und wie ich Sie über die Beratung hinaus entlasten kann.
Ich unterstütze sie entsprechend dem Ausgang des Erstgesprächs.

Honoraransatz

CHF 320.00/h

(zzgl. 3 % Kleinspesenpauschale und MwSt.)

In kom­plexeren Fällen kann nach vorgängiger Information ein höherer Ansatz zum Tragen kom­men.

Meine Dienstleistungen (Tele­fonate, Korrespondenz, Besprechungen, Ausarbeitungen, Aktenstudium, Recherche, Reisezeiten sowie weitere Tätigkeiten) sind kostenpflichtig und wer­den nach Zeitaufwand abgerechnet. Dies gilt sowohl für Mandate als Willensvollstreckerin als auch für die Unterstützung im Auftrag von Erben oder Willensvollstreckern.


Grössere Auslagen (wie z.B. Reisespesen, Gebühren, etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Ihr Anliegen besprechen

Sie suchen jemanden, den Sie als Willensvollstreckerin einsetzen können oder jemanden, der Sie bei einer Nachlassabwicklung professionell unterstützt?
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Nachlassabwicklung, Willensvollstreckung und Zusammenarbeit in Erbengemeinschaften.
Wann sollte ich Unterstützung bei einer Nachlassabwicklung beiziehen?
Holen Sie sich Unterstützung, wenn Sie merken, dass Sie mit der Abwicklung oder einzelnen Punkten überfordert sind oder Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen und steuerlichen Fragen bestehen. Unter Umständen reicht auch schon ein Gespräch, um Klarheit zu schaffen.
Nein. Ohne Einsetzung eines Willensvollstreckers ist es die Aufgabe aller Erben, gemeinsam den Nachlass abzuwickeln oder jemanden mit der Abwicklung zu beauftragen. Wichtig ist, dass das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Die Erben können nur gemeinsam handeln und entscheiden, oder gemeinsam jemanden mandatieren.
Ein Willensvollstrecker setzt den letzten Willen der verstorbenen Person um und sorgt für die ordnungsgemässe Abwicklung des Nachlasses. Dazu gehören unter anderem die Verwaltung des Nachlasses, die Begleichung von Verpflichtungen sowie die Vorbereitung und Durchführung der Erbteilung.
Die Einsetzung eines Willensvollstreckers stellt sicher, dass der Nachlass auch dann handlungsfähig bleibt, wenn die Erben noch nicht feststehen oder unterschiedliche Interessen bestehen. Dies kann die Nachlassabwicklung erheblich erleichtern.
Selbst einfache Nachlassabwicklungen dauern häufig mehr als ein Jahr. Bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder Uneinigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft kann die Abwicklung mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Ja. Je nach Wunsch kann ich eine rechtliche Einschätzung mit möglichen Lösungsansätzen anbieten oder die Beteiligten im Rahmen einer Mediation bei ihrer eigenen Lösungsfindung begleiten. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer Mediation keine Rechtsberatung erfolgt.
Ja. Die Einsetzung als Willensvollstreckerin muss ausdrücklich im Testament vorgesehen werden. Gerne bespreche ich die Vor- und Nachteile einer Willensvollstreckung im Rahmen der Nachlassplanung.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand. Der tatsächliche Aufwand hängt von Umfang und Komplexität des Nachlasses sowie von allfälligen Besonderheiten des Einzelfalls ab.
Ja. Die Unterstützung kann sich auf einzelne Fragestellungen oder Teilbereiche beschränken, beispielsweise auf die Ausarbeitung eines Erbteilungsvertrags oder die Begleitung einer Erbteilung. Ebenso ist eine umfassende Begleitung der gesamten Nachlassabwicklung möglich.
Uneinigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft sind nicht ungewöhnlich. Oft lassen sich Konflikte durch Gespräche, rechtliche Klärungen oder eine Mediation lösen. Ist keine Einigung möglich, können gerichtliche Verfahren erforderlich werden.